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Energienews


23.02.2021

DEN will Energieberatererklärung zum Sanierungsfahrplan

Mit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  gibt es die Möglichkeit, einen 5-Prozent-Bonus bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert.

Die Vorstände des Deutschen Energieberaternetzwerks (DEN) sprechen sich dafür aus, den Nachweis für die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen zur Gewährung des 5-Prozent-Bonus durch eine Energieberatererklärung zu gestalten.

Seit 2017 seien lediglich zirka 30 Prozent aller Energieberatungsberichte mit der Druckapplikation erstellt worden. Insbesondere Sanierungen zu einem Effizienzhaus in einem Schritt werden nach wie vor mit der klassischen Berichterstellung bearbeitet. Die Beschränkung auf die mit der Druckapplikation erstellten iSFP beim BAFA-Antragsverfahren halten die DEN-Vorstände Klempnow und Dannecker für bürokratisch und nicht zielführend. „Damit werden nur Mitnahmeeffekte gefördert und bereits jetzt werben einige Hersteller damit, schnell noch einen iSFP zu erstellen, zumal die Reihenfolge der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht verpflichtend ist“, erläutert Hermann Dannecker.

Energieberatererklärung vereinfacht Prüfung des Sanierungsfahrplans

Das DEN schlägt eine Energieberatererklärung vor. In einem Formular können die Beratenden somit die empfohlenen Maßnahmen aus dem Beratungsbericht oder iSFP bestätigen und eine fachgerechte Durchführung der Beratung versichern. „Damit würde sich auch der Prüfprozess beim BAFA, und zukünftig bei der KfW, deutlich vereinfachen und diese zusätzlichen Erklärungen gibt es heute schon als Instrumente für die Umsetzung der Förderungen, zum Beispiel die Unternehmererklärung oder die zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale“, ergänzt die Vorstandskollegin Marita Klempnow.

Die vorgeschlagene Energieberatererklärung bietet den Vorteil, dass auch Vor-Ort-Berichte und Sanierungsfahrpläne, die vor dem Verkauf einer Immobilie erstellt wurden, genutzt werden können. Perspektivisch könnte so eine Erklärung/Formular auch in der Energieberatung beim BAFA integriert werden und somit auch die Prüfung der Energieberatungsberichte beschleunigen.

Insgesamt sind zum individuellen Sanierungsfahrplan noch einige Fragen offen.  So muss dieser vor Beginn des ersten Vorhabens vollständig erstellt sowie gefördert worden sein und final vorliegen. Wann das Kriterium „gefördert worden“ erfüllt ist, ob bei Genehmigung oder bei Eingang des Fördergelds auf dem Konto ist noch unklar. Zudem ist es aktuell so, dass es den Bonus wohl nur dann gibt, wenn nach und nach saniert wird.  pgl

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